Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viel Frucht; denn ohne mich könnt ihr nichts tun. (Joh 15,5)
Leitung der Kirchengemeinde
Die Kirchenordnung der Ev. Kirche im Rheinland sagt folgendes über die Leitung der Kirchengemeinde aus:
(1) Das Presbyterium leitet die Kirchengemeinde. Es trägt die Verantwortung für die Erfüllung des Auftrages der Kirchengemeinde gem. Artikel 1. (2) Es sorgt für die erforderlichen organisatorischen, personellen und sachlichen Voraussetzungen. (3) Das Presbyterium ist verantwortlich für eine ordnungsgemässe Verwaltung der Kirchengemeinde. (4) Es vertritt die Kirchengemeinde im Rechtsverkehr. Es kann die Vertretung in bestimmten Angelegenheiten durch Satzung und im Einzelfall durch Vollmacht übertragen. (5) Es wirkt an der Leitung des Kirchenkreises und der Landeskirche durch Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode mit. (6) Bei Gesamtkirchengemeinden ist die Leitung zwischen den Bereichs presbyterien und dem Gesamtpresbyterium aufzuteilen.
von links: Inge Drodtloff, Manfred Spier, Michael Lütkemeier, Ute Jungblut,Frank Grunwald, Klaus Milde, Friedrich W. Radtke, Barbara Sossenheimer,Gerd Maußhardt